Kennzeichnung von Atemluftflaschen
- Schriftgröße Schriftgröße verkleinern Schrift vergrößern
- Drucken E-Mail
Die neue CLP-Verordnung zur Kennzeichnung von Atemluftflaschen führte zu Unsicherheiten in den Feuerwehren. Eine Informationsdokument des vfdb e.V. soll Klarheit schaffen.
Durch die europäische Umsetzung des Globally Harmonized System (GHS) mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, genannt CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) müssen auch die Behältnisse zur Aufnahme von Atemluft unter Druck (verdichtete Luft) gekennzeichnet werden, wenn Sie in Verkehr gebracht bzw. an Andere abgegeben werden.
Dieses führte zwangsläufig zu Unsicherheiten bei den Feuerwehren, welche durch das Referat 8 nach Absprache mit BAUA Dortmund im folgenden Dokument geklärt wurde.
Das Dokument können Sie hier herunterladen.
Quelle: vfdb e.V.